Forst

Die um das Jahr 1747 neben dem kurfürstlichen Hofe erbaute kleine Kapelle gehörte zur Pfarrei Strimmig. Aus alten Überlieferungen ist zu entnehmen, dass sie nach diesem Jahr geweiht worden ist, zudem wurde am 16. Mai durch Papst Benedikt XIV. den frommen Besuchern der Kapelle des hl. Nepomuk und der hl. Barbara zu Forst, am Tage des hl. Nepomuk, des Schutzheiligen der Filiale, ein vollkommener Ablass verliehen.

Der schöne Barockaltar trägt die Jahreszahl 1747 und stammt wahrscheinlich aus dem Kloster Engelport, dessen gesamte Einrichtung in der Säkularisation veräußert wurde. Wie in den übrigen Orten der Pfarrei, wurde auch in Forst im Jahre 1852 die Kapelle von Peter Gneßen aus Zell ausgemalt. Die vorletzte Renovierung des Innenraumes fand im Jahre 1955 unter Pastor Mohr statt. Den Altar renovierte 1960 der Kirchenmaler Niespor aus Zell. Im gleichen Jahr wurden auch die übrigen Renovierungen vorgenommen.

2002 wurde die kleine Kapelle zum letzten Mal renoviert. Diesmal von dem Kirchenmaler Ernst Heinzen aus Altstrimmig. Dabei wurden die alten Ausma-lungen freigelegt und im Original aufgearbeitet. Danach erstrahlte die Kapelle wieder in neuem Glanz.

1853, am 2. Januar, wurden für die Kapelle in Forst 2 umgegossene Glocken angeschafft und von Pastor Thiel geweiht und ihrem Zweck übergeben. Paten waren dabei: Johann Josef Stein und Anna Katharina Gräf.

Diese beiden Glocken blieben in Forst bis zum 1. Weltkrieg. Dann mussten sie für Heereszwecke abgeliefert werden. Bei diesen Glocken standen Pate: Peter Pörsch und Anna Hansen.

Die nach Kriegsende, um 1922, angeschafften 2 neuen Glocken fielen 1943 dem 2. Weltkrieg zum Opfer. Im Jahre 1949 erhielt Forst dann wieder eine neue Glocke, die von Pastor Mohr geweiht wurde und heute noch regelmäßig geläutet wird.

Sie trägt die Inschrift: „Sancta Maria, Filiale Forst“

„Pfarrei Mittelstrimmig, Ora et labora“.

Paten bei dieser Glocke waren: Peter Hansen und Lena Kölzer.

Bildstöcke / Wegekapellen / Wegekreuze:

Bildstock heiliger Nikolaus

Zum Andenken anlässlich eines Versprechens seines Vaters erbaute Anton Klein mit Ehefrau Maria geb. Obmann, 1904 diese kleine Kapelle.

In der Bäume Schatten eine Kapelle steht
läd‘ ein zum Verweilen,

den der hier vorübergeht.
Feldblumen im Krug und schlichte weiße Wände

Vor dem Kruzifix falten betend sich von selbst die Hände.
Einfach der Altar,

eingerahmt in Stille
Mahnt und erinnert;

es geschehe Gottes Wille.
Stille Andacht halten, in der Unrast Zeit,

Trost und Hilfe finden für das Jetzt und Heut“.

Wegekreuz (in Richtung Mörsdorf)

Unmittelbar an dieser Stelle stand früher eine kleine Feldkapelle, die wahrscheinlich von den Bewohnern der damaligen Forster Höfe erbaut und gepflegt wurde.

Mit der Einrichtung des neuen Wegekreuzes wur-de diese Stelle wieder in Erinnerung gebracht.

Michael Treins hat dieses schöne Holzkreuz gefer-tigt. Ihm gilt der Dank aller Bewohner des Ortes.

Zivilgemeinde

Zivilgemeinde

In Silber vor grün gespaltenem Schild vorn ein rotes Balkenkreuz, hinten auf schwarzem Dreiberg eine silberne Tanne.

Forst gehörte zur Landesherrschaft Kurtrier, deshalb das rote Kreuz in Silber. Der Ort liegt auf dem Berge, deshalb der Dreiberg. Die Tanne spielt auf den Namen „Forst“ an.

Einwohnerzahl: ca. 57

Geschichte:

Forst gehört zusammen mit den Gemeinden Altstrimmig, Liesenich und Mittelstrimmig zum sogenannten Strimmiger Berg und liegt im Hunsrück auf einer Anhöhe oberhalb des Mörsdorfer Bachs unweit von Mastershausen.

Der Strimmiger Berg, auch Strimmiger Gericht, zählte bis 1780 zum „Dreiherrischen Territorium“. Wie im Beltheimer Gericht teilten sich Kurtrier, Sponheim und Braunshorn (später Winneburg und Metternich) die Landesherrschaft. Ab 1794 stand Forst unter französischer Herrschaft und gehörte von 1798 bis 1814 zum Kanton Zell im Rhein-Mosel-Département. 1815 wurde die Region auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugeordnet und gehörte zur Bürgermeisterei Senheim im 1816 errichteten Kreis Zell. 1817 wurde die später eigenständige Gemeinde Forst unter dem Namen „Försterhöfe“ noch als Teil von Mittelstrimmig aufgeführt und hatte 42 Einwohner. Seit 1946 ist er Teil des damals neu gebildeten Landes Rheinland-Pfalz. Den Namenszusatz „(Hunsrück)“ trägt die Gemeinde seit dem 1. Juni 1970.